Leserbrief im Tages-Anzeiger vom 27. Juni 1995. Schlussendlich nicht abgedruckte Teile sind in Schrägschrift geschrieben. Geringfügige Änderungen in der gedruckten Version sind möglich.

Volkswillen missachtet

Bei der Ungültigkeitserklärung der Volksinitiative zur Halbierung der Militärausgaben findet ein Aspekt kaum Erwähnung. Die angeblich fehlende Einheit der Materie macht bei dieser Vorlage durchaus Sinn und ist auch nötig zur Verhinderung einer möglichen finanziellen Katastrophe. Angenommen, es komme ein neues Initiativpaket zustande (ich bin ziemlich sicher, dass dies der Fall sein wird), welches die alten Forderungen in zwei verschiedenen Initiativen enthält:
- Initiative A, welche die Kosten der Armee in einigen Jahren auf die Hälfte absenken will und
- Initiative B, die verlangt, dass fünf Milliarden Franken mehr für soziale und friedensfördernde Zwecke ausgegeben werden.
Nun wäre es möglich, dass das Stimmvolk Initiative A ablehnt, während es B annimmt. In diesem Falle hätte der Bund Mehrausgaben in Milliardenhöhe zu tätigen ohne zu wissen, woher das Geld zu nehmen sei. Mit der Kombination der beiden Vorlagen aber lässt sich ein solchermassen verheerendes Abstimmungsresultat in jedem Fall vermeiden, da sowohl Herkunft als auch Verwendungszweck der Gelder untrennbar festgelegt sind.
Last change: 11-APR-1996
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