Leserbrief zum Frontseiten-Kommentar "Warnung zur rechten Zeit" von Peter Hug im Tages Anzeiger vom 2. Juli 2002.
Seit Anfang Jahr ist zudem das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BUePF, SR 780.1) in Kraft. Dieses verlangt, dass die Kommunikationsranddaten sämtlicher Schweizer Telefongespräche und E-Mails ohne Verdachtsmoment auf Vorrat für 6 Monate gespeichert werden müssen.
Unsere Politiker waren also keinesfalls zurückhaltend bei der Schaffung neuer Gesetze zur Überwachung und Kontrolle der eigenen Bevölkerung. Was im Moment geschieht übersteigt die Fichenaffäre bei weitem, nur sind die aktuellen Überwachungsmassnahmen vom Gesetz abgesegnet.