Leserbrief zum Frontseiten-Kommentar "Warnung zur rechten Zeit" von Peter Hug im Tages Anzeiger vom 2. Juli 2002.

Ein Freipass

In seinem Kommentar schreibt Peter Hug, der Bundesrat habe nicht überstürzt reagiert, dagegen würden den Sicherheitskräften andernorts weitreichende Überwachungskompetenzen eingeräumt. Dem muss leider entschieden widersprochen werden. Der Bundesrat hat am 8. November 2001 eine Verordnung in Kraft gesetzt (SR 120.1), welche sämtliche Behörden und Amtsstellen dazu verpflichtet, den für den Vollzug des Gesetzes zuständigen Organen sämtliche Auskünfte zu erstatten, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendig sind. Ein Überwachungsfreipass sondergleichen!

Seit Anfang Jahr ist zudem das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BUePF, SR 780.1) in Kraft. Dieses verlangt, dass die Kommunikationsranddaten sämtlicher Schweizer Telefongespräche und E-Mails ohne Verdachtsmoment auf Vorrat für 6 Monate gespeichert werden müssen.

Unsere Politiker waren also keinesfalls zurückhaltend bei der Schaffung neuer Gesetze zur Überwachung und Kontrolle der eigenen Bevölkerung. Was im Moment geschieht übersteigt die Fichenaffäre bei weitem, nur sind die aktuellen Überwachungsmassnahmen vom Gesetz abgesegnet.


Last change: 23-JUL-2002
felix@nice.ch