Offener Brief an die Bundespolizei. Geschickt an die Bupo und verschiedene Zeitungen.

Sperrung von Internetseiten durch die Bundespolizei

Auf dem WWW-Server http://www.bupo.admin.ch/ wurde der von der Bundespolizei verfasste Pressetext zur verfügten Sperrung von verschiedenen Internetseiten veröffentlicht, zudem erschien im Usenet eine Kopie des von der Bupo an verschiedene Internet-Provider verschickten Briefes. Beide Texte wurden von zahlreichen mit dem Internet vertrauten Personen mit Erstaunen und Befremden zur Kenntnis genommen.

Während die Verbreitung von rassistischem, gegen die Rassismus-Strafnorm verstossendem Material, verhindert werden muss und eine Bestrafung von Verstössen gegen dieses Gesetz unumgänglich ist, scheint diese Aktion der Bupo doch äusserst absurd.

Einerseits bringt sie schlicht nichts im Kampf gegen die Verbreitung des Rassismus. Die gesperrten Seiten lassen sich problemlos über sogenannte "Anonymizer" und weitere ähnliche Dienste im Internet abrufen oder werden von ihren Verfassern an eine andere Adresse transportiert. Unter dieser sind sie nicht mehr gesperrt und somit wieder abrufbar. Im Usenet sind bereits wenige Tage nach der Veröffentlichung des Bupo-Briefes Anleitungen zur Umgehung der Sperrung erschienen. In rechtsextremen Kreisen werden sich solche Umgehungsmöglichkeiten vermutlich äusserst schnell verbreiten.

Zweitens ist die von der Bupo gewählte Massnahme auf Dauer kaum technisch durchsetzbar, da (mitunter aufgrund der oben erwähnten Ausweichmöglichkeiten) die Internetprovider laufend neue Sperrungen vornehmen müssten. Dies wäre sowohl zeit- als auch kostenintensiv.

Drittens schliesslich werden tausende, in keiner Art und Weise mit dem Gesetz in Konflikt kommende Seiten ebenfalls gesperrt. Im Falle des grossen amerikanischen WWW-Anbieters "Webcom" wurden neben einigen revisionistischen Seiten auch diverse andere, völlig unbescholtene Seiten vom Zugriff aus der Schweiz ausgeschlossen. Beispiele solcher betroffenen Seiten sind laut Berichten im Usenet die Homepages der Klus-Apotheke Zürich, des Baseball-Club Frogs Sissach, der Firma Film Plus in Wädenswil, der Swiss Baseball and Softball Federation, der Gasser und Partner Immobilien- und Versicherungstreuhand, des Rücken Trainings Centers Thun, einer Site über "Inline Skating in der Schweiz", etc. Diese Seiten sind neben vielen anderen alle in keiner Art und weise strafbar, wurden aber dennoch durch die Aktion der Bupo gesperrt.

Zusätzlich zu den oben genannten Problemen ergeben sich auch noch berechtigte Fragen zur Verhältnismässigkeit dieser Aktion. Überträgt man die Funktionsweise von Internetprovidern auf andere Alltagsbeispiele, so drängen sich folgende Fragen auf:

Eine Beantwortung obiger Fragen durch die Bundespolizei würde hoffentlich einiges an Klarheit über die Zukunft von Transport-Diensten wie Post, Telefonie und Internet in der Schweiz bringen.

Eine wesentlich bessere Bekämpfung des Rechtsextremismus würde beispielsweise erreicht, indem sich die Polizei und die Gesellschaft in der Schweiz (und in anderen Teilen der Welt) klar und deutlich davon distanzieren und jegliche Handlungen gegen die Würde und Integrität der Betroffenen Volksgruppen strenger verfolgen würde.


Last change: 02-Aug-1998
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